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ENERGIEBARATUNG INITIATIVE ENERGIEPASS:
DER ENERGIEPASS AM START !
Ab Januar 2006 muß bei jedem Eigentümer- und Mieterwechsel ein Energiepass
vorgelegt werden, der nicht älter als 10 Jahre sein darf. So sieht es eine EU-Verordnung vor, die bis zu diesem Zeitpunkt in nationales Recht umgesetzt sein wird.
In diese Energiepässe fließen die Gebäudedämmung sowie die Qualität
der Heizungsanlage, der Lüftung und der Warmwasserbereitung ein. Aus diesen beiden Faktoren wird dann eine Klassifizierung vorgenommen.
Der Energiepass ist Teil der Agenda 21 und entspricht damit dem
Leitbild für die Zukunftsfähigkeit des Landes NRW; er wird durch die Reduzierung der CO2-Emissionen privater Haushalte einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.
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